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 Schwarze Liste

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"Schwarze Liste der Spediteure"
 ja so eine Liste ist gut
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Chris
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BeitragThema: Schwarze Liste   So 01 Mai 2011, 19:25   © by Chris

Hallo liebe Forengemeinde.

Ich bin am überlegen, ob ich ein Thema/Forum erstellen soll, das "Schwarze Liste der Spediteure" heißen soll. In dieser Liste kann dann jeder seine Erfahrungen niederschreiben aber ohne Angaben der Namen der Spediteure da ja diese Liste öffentlich ist. Die Ortschaften wo sie sind ja aber nicht die Namen. Genaueres kann dann bei den jeweiligen Themenautors per PN nachgefragt werden. Ob der dann Namen und diverse Infos preis gibt ist seine Sache.

Was haltet ihr von so einer Liste??





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Eddy
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BeitragThema: Re: Schwarze Liste   So 01 Mai 2011, 19:42   © by Eddy

Ja so eine Liste wäre nicht schlecht, aber wer setzt sie auf die Liste es sind doch nur Erfahrungen und Wissen von Einzelnen.
Jeder macht doch seine Persönlichen Erfahrungen über Firmen, wenn einer gefeuert wird weil er Dreck am Stecken hat seine Beurteilung kann ich mir gut vorstellen.
Gehe ích von mir aus bin ich jetzt in einer Firma wo ich mich eigentlich wohl fühle aber es gibt auch andere meinungen.

Aber ich habe von einer Liste gehört in denen Kraftfahrer gelistet sind die nicht koscher sein sollen.
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cobra
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BeitragThema: Re: Schwarze Liste   So 01 Mai 2011, 22:04   © by cobra

Ich denke auch, mit einer Liste legt man sich zu sehr fest.
Eindrücke von Firmen können ja, wie Eddy schon sagte, nur subjektiv sein.

Es sollte genügen, wenn jemand von seinen (beweisbaren) Erfahrungen erzählt, dann kann sich jeder sein eigenes Urteil bilden...
(Zum Beispiel wäre der Arbeitgeber von Chris, obwohl er ihn noch nie bewertet hat, für mich ein absolutes no go)


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Crazy-Pete
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BeitragThema: Re: Schwarze Liste   So 01 Mai 2011, 23:24   © by Crazy-Pete

es gab schon mal so ne schwarze liste,die wurde aber auch missbraucht ,genau so wie es Eddy
oben schreibt ,wenn einer gefeuert wird wegen eigenem verschuldens dann wird die beurteilung auch so ausfallen,ich würd sagen keine schwarze liste,kommt nix gutes bei raus,lieber so seine erfahrungen schreiben wie bisher.
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Murphy
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BeitragThema: Re: Schwarze Liste   Mo 02 Mai 2011, 19:07   © by Murphy

Ich schließe mich Crazy-Pete an.Solch eine Liste gehört nicht in unser Forum da sie nicht objektiv sein kann . Ich bin dagegen. schlecht


Wer stehts zurückschaut,wird sein Ziel nie erreichen

Gruß Murphy
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BeitragThema: Re: Schwarze Liste   Fr 13 Mai 2011, 04:56   © by joe64

Anderseits aber, wenn viele vor gewissen Firmen 'gewarnt' sind, gehen denen (zwar eher nur Wunschdenken) vielleicht mal die Fahrer aus...
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BeitragThema: Re: Schwarze Liste   Fr 13 Mai 2011, 17:22   © by Dobiener

Nachdem ich nun 6 Speditionen ( direkte Gespräche) durch wegen bewerben, frag ich mich wer denn die weissen sein sollen, wenn man es nur z.Bsp. an den Löhnen fest macht
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Eddy
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BeitragThema: Re: Schwarze Liste   Sa 14 Mai 2011, 13:05   © by Eddy

Moin Moin

Ich gehe bei einer Firma immer davon aus was das gesamte Paket hergibt.
Ich kann es doch nicht nur an einzelnen Punkten festmachen, wenn es nach einer Anstellung dann zu änderungen kommt muß ich mich neu orientieren und wenn es für mich nicht mehr paßt dann sollte ich meine Schlußfolgerungen ziehen.
Es wird nie eine Firma geben bei der alles perfekt ist.
Klar sehe und höhre ich mich ständig um und frage auch mal nach man sollte doch immer auf neusten Stand sein, abere keiner kann mir genau sagen was ich will und deswegen ist es schwer eine Firma objektiv zu beurteilen.
Kurzum durch Fehler lernen !!
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Eddy
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BeitragThema: Re: Schwarze Liste   Fr 24 Jun 2011, 08:22   © by Eddy

So ich hab da mal einen Vorschlag: eine Liste die Firmen angibt die dt Fahrer entlassen und dafür Nicht in Deutschland lebende Fahrer einstellt.
Hintergrund: Rumänen/ Polen usw. die Container innerhalb DE fahren Beispiel: Rumäne mit Dänischen Chassie in DE unterwegs. So werden die Löhne weiter gedrückt und das darf nicht sein weil wenn das so weiter geht macht das noch Mode.

Gruß Eddy
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Murphy
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BeitragThema: Re: Schwarze Liste   Fr 24 Jun 2011, 09:27   © by Murphy

Das regelt eigentlich ganz klar das Kabotagegesetz.

- Für Transporteure aus Rumänien und Bulgarien besteht weiterhin ein Kabotageverbot, da diese erst - mit 1.1.2007 beigetreten sind, und daher die Übergangsfrist bis 1.1.2012 ausgeschöpft werden kann.


(1) Kabotage ist nur auf Grund europäischen Gemeinschaftsrechts oder mit einer besonderen Genehmigung nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig.

(2) Ein Güterkraftverkehrsunternehmer, der weder Sitz noch Niederlassung in Deutschland hat, darf im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung nach Deutschland nach der ersten teilweisen oder vollständigen Entladung der Güter bis zu drei Kabotagebeförderungen mit demselben Fahrzeug durchführen. Die letzte Entladung, bevor Deutschland verlassen wird, muss innerhalb von sieben Tagen nach der ersten teilweisen oder vollständigen Entladung erfolgen.

(3) Bei Kabotagebeförderungen im Sinne von Absatz 1 hat der Güterkraftverkehrsunternehmer, der weder Sitz noch Niederlassung in Deutschland hat, dafür Sorge zu tragen, dass Nachweise für die grenzüberschreitende Beförderung und jede einzelne durchgeführte Kabotagebeförderung während der Dauer der Beförderung mitgeführt werden, die folgende Angaben enthalten: 1.
Name, Anschrift und Unterschrift des Absenders,
2.
Name, Anschrift und Unterschrift des Güterkraftverkehrsunternehmers,
3.
Name und Anschrift des Empfängers sowie nach erfolgter Entladung die Unterschrift des Empfängers mit Datum der Entladung,
4.
Ort und Datum der Übernahme der Ware sowie die Anschrift der Entladestelle,
5.
die übliche Beschreibung der Art der Ware und ihrer Verpackung,
6.
das Bruttogewicht der Güter oder eine sonstige Mengenangabe,
7.
amtliches Kennzeichen des Kraftfahrzeugs oder Aufliegers.
Die Nachweise können mittels Begleitpapier oder eines anderen geeigneten Beförderungsdokumentes, auch in elektronischer Form, erbracht werden.
(4) Das Fahrpersonal muss die Nachweise nach Absatz 3 während der Kabotagebeförderung mitführen und Kontrollberechtigten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen oder in anderer geeigneter Weise zugänglich machen.

§ 18 Bedingungen für den Fahrzeugeinsatz



Sofern das Unternehmen seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat, darf der Unternehmer im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr oder im Kabotageverkehr nur ein Kraftfahrzeug einsetzen, das in einem der vorgenannten Staaten zugelassen ist. Befindet sich der Unternehmenssitz nicht in einem der in Satz 1 genannten Staaten, darf der Unternehmer im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr oder im Kabotageverkehr nur ein Kraftfahrzeug einsetzen, das im Staat des Unternehmenssitzes zugelassen ist.

§ 19 Ausschluß von Unternehmern mit Sitz ihres Unternehmens außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom Güterkraftverkehr


(1) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung oder die von ihm bestimmte Stelle kann Unternehmer, deren Unternehmen ihren Sitz in einem Staat haben, der weder Mitglied der Europäischen Union noch anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, bis zu sechs Monate vom Güterkraftverkehr im und mit dem Inland ausschließen, wenn Personen, die für die Leitung des Unternehmens verantwortlich sind, oder deren Bevollmächtigte gegen Vorschriften verstoßen haben, die im Inland für die Beförderung von Gütern auf der Straße, den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, die Steuern oder die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gelten.

(2) Bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Güterkraftverkehr begangen wurden, oder bei wiederholten groben Verstößen gegen die in Absatz 1 genannten Vorschriften kann das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung oder die von ihm bestimmte Stelle den Unternehmer endgültig von den in Absatz 1 genannten Verkehren ausschließen.(GüKGrKabotageV)



Wer stehts zurückschaut,wird sein Ziel nie erreichen

Gruß Murphy
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Bolle
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BeitragThema: Re: Schwarze Liste   So 26 Jun 2011, 10:52   © by Bolle

@Murphy

Dies gilt für Deutschland.

Aber nicht wenn der RO Fahrer auf DK chassie unterwegs ist.
So wie es die PL Fahrer vorher in DK gemacht haben.

Dann zieht der RO Fahrer bis zum Kunden,liefert aber nicht an,sondern tauscht mit nem Dänen oder DE Fahrer den Trailer.Die dann ganz legal anliefern.

Da kann ich sofort Firmen nennen die so arbeiten.
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Murphy
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BeitragThema: Re: Schwarze Liste   So 26 Jun 2011, 11:44   © by Murphy

@Bolle

Das ist nicht ganz richtig was Du schreibst.Das Kabotage Gesetz ist ein EU Gesetz,somit gilt das auch für DK.Das die Dänen EU Gesetze ein "bißchen" anders auslegen ist ja schon länger bekannt.
Meine Ex Firma hat Ihre D Abteilung damals geschlossen weil durch das Kabotagegesetz es nicht mehr möglich war innerdänische Transporte(Baustellen/Schwerlastverkehr) durchzuführen.Wir waren ja zu 98% nur in DK tätig.Aber wäre der Bauboom damals in DK nicht eingebrochen hätten die sich bestimmt etwas anderes überlegt.Denn es war schon im Gespräch alle Fahrzeuge auf DK Platte anzumelden.


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Gruß Murphy
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